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Aktuelles Hessen

WfbM oder erster Arbeitsmarkt? Inklusion braucht Wahlfreiheit

6. Oktober 20266. Oktober 2026
Mindestlohn WfbM - FREIE WÄHLER Hessen - Christin Jost

Arbeit, Teilhabe und echte Chancen für Menschen mit Behinderungen

Am 17. September 2026 fand ein digitales Gespräch zwischen der Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheit, Pflege und Soziales der FREIE WÄHLER Hessen und Vertretern der LAG Werkstatträte Hessen e. V. statt. Im Mittelpunkt standen die Situation von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten, die aktuelle Debatte über die Bezahlung von Werkstattbeschäftigten, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Frage, unter welchen Bedingungen Inklusion tatsächlich gelingen kann.

Für uns ist klar: Inklusion braucht Wahlfreiheit. Menschen mit Behinderungen haben unterschiedliche Fähigkeiten, Bedürfnisse und Lebenssituationen. Deshalb kann es nicht den einen richtigen Weg geben. Die WfbM kann für manche Menschen die passende Form von Beschäftigung und Teilhabe sein. Andere möchten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten und benötigen dafür bessere Unterstützung und Begleitung.

Mindestlohn: Reform ja – aber mit Augenmaß

Ein Schwerpunkt des Gesprächs war die Debatte um einen Mindestlohn in WfbM. Im Arbeitsbereich einer anerkannten WfbM besteht kein klassisches Arbeitsverhältnis, sondern ein arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis. Gleichzeitig sind die Leistungen im Arbeitsbereich Teilhabeleistungen mit einem Rehabilitations- und Teilhabeauftrag der Werkstatt.

Das bestehende System kann und sollte weiterentwickelt werden. Eine Reform darf jedoch nicht isoliert über die Höhe des Entgelts diskutiert werden.

Aus unserer Sicht müssen dabei insbesondere drei Fragen beantwortet werden:

  • Wie ist eine Veränderung finanziell tragbar?
  • Wie viel bleibt von einem höheren Einkommen tatsächlich bei den Beschäftigten übrig?
  • Wie verhindert man, dass zusätzlicher Leistungs- und Erwartungsdruck entsteht?

Auch die Rückmeldungen aus dem Gespräch zeigen: Reform ja – aber keine Maßnahmen, die die besonderen Strukturen und den Charakter der WfbM entfremden. Die WfbM ist nicht nur ein Arbeitsplatz – sie ist auch Teil eines Systems von Rehabilitation, Teilhabe und individueller Unterstützung.

Die Zahlen zeigen: Teilhabe am Arbeitsmarkt bleibt eine Herausforderung

In Hessen waren 2023 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 101.549 schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Als schwerbehindert gilt grundsätzlich, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Menschen mit einem niedrigeren Grad der Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.

Gleichzeitig bleibt die Arbeitslosigkeit eine zentrale Herausforderung. Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen lag in Hessen 2023 bei 8,7 Prozent und stieg 2024 auf 9,2 Prozent. Bundesweit waren 2024 rund 175.000 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Die Bundesagentur weist darauf hin, dass diese Arbeitslosenquote aufgrund einer eingeschränkten Bezugsgröße nicht unmittelbar mit der allgemeinen Arbeitslosenquote vergleichbar ist.

Diese Zahlen machen deutlich: Zwischen dem Anspruch auf Teilhabe und der tatsächlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt besteht weiterhin eine Lücke.

(Angaben der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2023)

Inklusion muss im Alltag funktionieren

Wie wichtig die tatsächlichen Rahmenbedingungen sind, zeigt ein Beispiel aus dem Gespräch: Ein Beschäftigter hatte die Möglichkeit, ein Praktikum bei einer Sparkasse zu absolvieren. Er konnte es jedoch nicht antreten, weil der Zugang zum Gebäude nicht rollstuhlgerecht war. Inklusion darf nicht bei politischen Zielsetzungen stehen bleiben, sondern muss praktisch funktionieren.

Barrierefreiheit betrifft dabei nicht nur Gebäude. Auch kommunikative, organisatorische und strukturelle Barrieren können Teilhabe verhindern.

 

Der Arbeitsmarkt muss sich mit verändern

Wer den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gehen möchte, braucht echte Chancen. Dazu gehören barrierefreie Arbeitsplätze, geeignete Unterstützungsangebote, flexible Arbeitsbedingungen und eine verlässliche Begleitung von Arbeitgebern und Beschäftigten.

Auch die Ausgestaltung der Ausgleichsabgabe gehört in diese Diskussion. Ziel muss es sein, die tatsächliche Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Für die weitere politische Arbeit nehmen wir deshalb eine zentrale Erkenntnis aus dem Gespräch mit: das Ziel muss sein, dass Menschen mit Behinderungen echte Wahlmöglichkeiten haben.

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