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Allgemein | Fraktion

FREIE WÄHLER fordern Prüfung der Einführung der „Grundsteuer C“ in Offenbach

3. Dezember 20243. Dezember 2024
Freie Wähler Offenbach Prüfung Grundsteuer C

Die FREIE WÄHLER-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, der den Magistrat beauftragt, die Einführung der sogenannten „Grundsteuer C“ auf baureife, aber unbebaute Grundstücke zu prüfen. Ziel ist es, ungenutzte Flächen zu aktivieren und somit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen.

Die Grundsteuer C ermöglicht es Kommunen einen erhöhten Hebesatz auf unbebaute, jedoch baureife Grundstücke zu erheben. Dies soll Eigentümer dazu bewegen, brachliegende Flächen zu bebauen und Spekulationen mit Bauland unattraktiver zu machen. Hessen hat diese Option im Zuge der Grundsteuerreform ab 2025 eingeführt.

Dennis Lehmann, Fraktionsvorsitzender der FREIE WÄHLER, betont: „In einer wachsenden Stadt wie Offenbach ist es essenziell, vorhandene Flächen effizient zu nutzen. Die Grundsteuer C kann ein wirksames Instrument sein, um ungenutzte Grundstücke zu mobilisieren und somit neuen Wohnraum zu schaffen.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dominic Leiendecker ergänzt: „Angesichts der angespannten Haushaltslage unserer Stadt und der wiederholten Hinweise von Stadtkämmerer Martin Wilhelm auf eine möglich Grundsteuererhöhung müssen wir nicht nur Einsparpotenziale identifizieren, sondern auch neue Einnahmequellen erschließen. Die Einführung der Grundsteuer C könnte dazu beitragen, eine Erhöhung der Grundsteuer B, die im Gegensatz zur Grundsteuer C alle Offenbacherinnen und Offenbacher belasten würde, zumindest abzufedern.“

Die FREIE WÄHLER-Fraktion sieht in der Grundsteuer C eine Chance, sowohl die Stadtentwicklung voranzutreiben als auch den städtischen Haushalt zu entlasten. Durch die gezielte Besteuerung unbebauter, baureifer Grundstücke könnten zusätzliche Einnahmen generiert werden, ohne die breite Bevölkerung stärker zu belasten.

Stadtverordneter Felix Feuerstein ergänzt: „Mir ist es wichtig zu betonen, dass bei der Einführung einer möglichen Grundsteuer C besonderes Augenmerk auf ein umsichtiges und differenziertes Vorgehen gelegt werden muss. Ziel darf es keinesfalls sein, private Eigentümer einzelner Grundstücke finanziell zu belasten. Vielmehr sollte der Fokus darauf liegen, Offenbach für Grundstücksspekulanten unattraktiv zu machen und damit eine nachhaltige, nicht primär profitorientierte Stadtentwicklung zu fördern.“

Der Antrag sieht vor, dass der Magistrat die Anzahl der betroffenen Grundstücke sowie die potenziellen jährlichen Mehreinnahmen durch die Grundsteuer C ermittelt. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen.

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