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FREIE WÄHLER Offenbach am Main
Allgemein

Bußgelder für illegale Müllentsorgung erhöhen

13. Oktober 202120. Dezember 2022

Die Stadtverordnetenfraktionen FREIE WÄHLER und der CDU haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der dazu auffordert, den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog zur Allgemeinen Gefahrenabwehr und Sauberkeit der Stadt Offenbach zu überarbeiten und insbesondere die für illegale Abfallentsorgung vorgesehenen Bußgelder zu erhöhen. Trotz erheblicher Bemühungen der Stadt in den Vergangenen Jahren durch Ordnungsdezernent Peter Freier (CDU), die die Bürgerinnen und Bürger im Hinblick auf die vielfältigen Möglichkeiten der Müllentsorgung zu sensibilisieren, kommt es immer wieder zu erheblichen Verstößen, die im Stadtbild oftmals deutlich sichtbar sind. Und dies, obgleich nahezu alle Arten von Müll über den Wertstoffhof kostenfrei entsorgt werden können.

„Der CDU Offenbach ist es wichtig, dass hier das ganze Instrumentarium, dass die Stadt zur Verfügung hat, verbessert wird, um zum Erfolg zu kommen.“ betont der CDU-Fraktionsvorsitzende Roland Walter. „Ein Anliegen, das alle Offenbacherinnen und Offenbacher angeht. Vor allem dann, wenn zb. Schutt oder Autoreifen in großen Mengen illegal entsorgt werden, müssen die Verursacher mit größtmöglichen Bußgeldern zum Umdenken bewegt werden“, wie der Fraktionsvorsitzende der FREIEN WÄHLER ausführt. „Es kann nicht sein, dass in unserer Stadt, in der alle denkbaren Müllentsorgungsmöglichkeiten angeboten werden, Müll weiterhin illegal entsorgt wird. Da alle Aufklärungsmöglichkeiten nahezu ausgeschöpft sind, erscheint es angezeigt, die Sanktionsmöglichkeiten zu erweitern“, erklären die beiden Fraktionsvorsitzenden einmütig. Die Höhe eines zu erwartenden Bußgeldes darf hierbei aus generalpräventiven Gesichtspunkten heraus kein wirtschaftliches hinnehmbares Risiko darstellen. Bespielhaft kann hier auf die Regelung zur Ablagerung von Bauschutt verwiesen werden. Das Bußgeld beträgt hier 50€ bis maximal 500 € bis zu einem Kubikmeter des jeweiligen Materials. Ein Kubikmeter Bauschutt hat etwa ein Gewicht von 1,1 Tonnen, Beton von ca. 2 Tonnen. Es liegt auf der Hand, dass das im Höchstmaß angedrohte Bußgeld hier einer illegalen Müllentsorgung in derartigen Dimensionen nicht gerecht wird. „Daher ist eine deliktsspezifische Anpassung der möglichen Bußgelder dringend erforderlich“, sind sich die beiden Fraktionsvorsitzenden einig.

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